Leistungspaket: Premium für Neu- und Jungwagen1
Der Kauf eines Fahrzeugs ist immer auch Vertrauenssache. Ihr Automobilhändler prüft jedes zu verkaufende Auto auf etwaige Mängel.
Premium-Garantie für 12 oder 36 Monate
Versichert sind, soweit sich aus den Bedingungen nichts anderes ergibt, alle serienmäßigen elektronischen, serienmäßigen mechanischen, serienmäßigen pneumatischen und serienmäßigen hydraulischen Bauteile, des im Nachweis bezeichneten Pkws mit folgenden Ausnahmen: Verschleiß- und Bauteile, die regelmäßig oder nach Herstellerempfehlung ausgewechselt werden müssen.
Für Ihr Fahrzeug
die richtige Entscheidung.
Kurzinformation1
1.) Der Verkäufer (Garantiegeber) übernimmt im Rahmen der Garantiebedingungen die technisch erforderlichen Kosten der Reparatur einschließlich der Kosten für die defekten Baugruppen- teile. Eine Auszahlung von veranschlagten Reparaturkosten ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur erfolgt nicht.
2.) Dem Käufer (Garantienehmer) werden Lohnkosten im Rahmen der Garantie nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers für Aus- und Einbau der defekten Baugruppenteile erstattet. Diagnosekosten werden gemäß des handwerklich üblichen und erforderlichen Aufwands ersetzt. Maßgebend für den Ersatz der Materialkosten sind die unverbindlichen Preis-Empfehlungen der Hersteller.
3.) Kosten werden im Rahmen der Garantie, ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt der Reparaturdurchführung, nach folgender Staffel ersetzt:
| Lohnkosten | Materialkosten | |
|---|---|---|
| bis 50.000 km | 100 % | 100 % |
| bis 60.000 km | 100 % | 100 % |
| bis 70.000 km | 100 % | 100 % |
| bis 80.000 km | 100 % | 100 % |
| bis 90.000 km | 100 % | 100 % |
| bis 100.000 km | 100 % | 100 % |
| darüber | 100 % | 100 % |
4.) Eine zeitwertgerechte Reparatur bleibt jederzeit vorbehalten.
5.) Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs, besteht kein Reparaturanspruch. Eine Reparatur wird nur bei ent- sprechender Kostenbeteiligung des Käufers (Garantienehmers) durchgeführt.
6.) Die Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalls, höchstens jedoch für alle im Rahmen dieses Vertrags regulierten Schäden ein Gesamtbetrag pro Baugruppe bis 5.000,00 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer (Regulierungsobergrenze).
7.) Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet, für die eine vorrangige Haftung eines Dritten (Hersteller, Verkäufer, etc.) besteht, bzw. deren Behebung im Rahmen von Kulanzmaßnahmen erfolgt oder die auf Konstruktions-, Herstellungs- oder Materialfehler (auch erhöhter Ölverbrauch) zurückzuführen sind. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den GB-A.
8.) Garantiefähig sind Personen- und Kombinationskraftwagen sowie Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, deren Erstzulassung am Verkaufstag nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (jedoch innerhalb der Herstellergarantie). Und die Gesamtlaufleistung nicht mehr als 50.000 km beträgt, sowie die Motorleistung 350 KW nicht übersteigt. Die Garantie endet beim Erreichen einer Gesamtlaufzeit von 120.000 km und spätestens nach 36 Monaten.
Jahrzehntelange internationale Tätigkeit im Kfz-Garantiesektor stehen für unsere Erfahrung und unser Know-how.
Unsere Produkte passen sich den Bedürfnissen der Kunden an.
Unsere Kompetenz in Sachen Garantie, besonders in Bezug auf schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung und -regulierung, wie auch unsere Flexibilität in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, sind wichtige Eckpfeiler unserer Tätigkeit.
