Mobilitätshilfe im Inland und EU-Ausland
Pannenhilfe1
Sollte das Fahrzeug aufgrund einer Panne (Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden inkl. Reifenpanne, Falschbetankung oder Marderschaden) fahruntüchtig werden, organisiert der Mobilitätsschutz die Soforthilfe am Pannenort durch einen professionellen Pannendienst, um das Fahrzeug durch einfache Reparatur (mit der nach StVO in Pannenhilfsfahrzeugen üblicherweise befindlichen Kleinteilen) vor Ort in einen fahrtüchtigen Zustand zu versetzen.
Abschleppen1
Falls sich die Fahrtüchtigkeit nicht vor Ort wiederherstellen lässt, sorgt der Mobilitätsschutz für einen Abschleppdienst im Umkreis von 50 km zum Automobilhändler / Kfz-Werkstatt oder - wenn dies nicht möglich sein sollte - zu einem anderen geeigneten Reparaturbetrieb und übernimmt die Kosten hierfür, unter Anrechnung evtl. Kosten für Pannenhilfe, bis maximal 300,00 EUR.
Hilfe bei Unfällen, Bergen1
Der Mobilitätsschutz ist auf Hilfe im Notfall ausgelegt. Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, werden die Bergung am Schadenort veranlasst und die dadurch entstehenden Kosten übernommen. Der Mobilitätsschutz sorgt für einen Abschleppdienst im Umkreis von 50 km zum Automobilhändler / zur Kfz-Werkstatt oder - wenn dies nicht möglich sein sollte - zu einem anderen geeigneten Reparaturbetrieb und übernimmt die Kosten hierfür bis maximal 300,00 EUR.
Ersatzfahrzeug1
Ist die Fahrtüchtigkeit des versicherten Kraftfahrzeuges nicht innerhalb von 2 Stunden nach Eintreffen in der Reparaturwerkstatt wiederherzustellen, wird ein Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie jedoch maximal bis 70,00 EUR pro Tag für die Dauer der Reparatur und einer Höchstdauer von 3 Tagen organisiert und zur Verfügung gestellt. Die Fahrzeugmiete, sowie der Schutz des Fahrzeuges werden übernommen. Alle anderen Kosten (z. B. Kraftstoff) sind von der/dem Leistungsberechtigten zu tragen.
Pick-Up-Service zum jeweiligen Vertragspartner1
Hilfeleistungen ab einer Entfernung von 100 km vom Wohnort anstelle eines Ersatzwagens: Besteht ein Mietwagenanspruch, so ist es nach Absprache stattdessen möglich, das Fahrzeug zum Automobilhändler / zur Kfz-Werkstatt schleppen zu lassen. Hierfür kann der Betrag für die Mobilitätsleistung Abschleppkosten auf maximal 450,- EUR erhöht werden. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf einen Mietwagen.
Hotelübernachtung oder Weiterreise1
Hilfeleistungen ab einer Entfernung von 100 km vom Wohnort anstelle eines Ersatzwagens:
Hotel.
Bevorzugen es die Leistungsberechtigten, die Reparatur vor Ort abzuwarten, so wird für den Fahrer und die berechtigten Insassen eine Hotelunterkunft für maximal 3 Nächte bis zu einem Betrag von 80,00 EUR pro Person und Nacht organisiert und bezahlt.
Weiterreise.
Dem Fahrer und leistungsberechtigten Insassen wird eine Bahnfahrt zweiter Klasse zum ursprünglichen Zielort oder zurück zum Hauptwohnsitz organisiert und bezahlt. Beträgt die Bahnfahrt mehr als 1000 km Bahnstrecke, kann wahlweise auch ein Flug in der Economy-Class organisiert und bezahlt werden.
Erstattung Transfer zum reparierten Fahrzeug1
Falls das instandgesetzte Fahrzeug abgeholt werden muss, organisiert der Mobilitätsschutz eine Bahnfahrt zweiter Klasse für eine Person zu dem Ort, an dem das Fahrzeug instandgesetzt wurde und trägt dafür die Kosten. Beträgt die Bahnfahrt mehr als 1000 km Bahnstrecke, kann wahlweise auch ein Flug in der Economy-Class organisiert und bezahlt werden. Die Leistungen können nur auf den dem öffentlichen Straßenverkehr zugänglichen Straßen erbracht werden, abseits der Straße insoweit, als dies möglich und gesetzlich zulässig ist.
Mobilitätsschutz1
Der Mobilitätsschutz von der mobile GARANTIE umfasst Grundleistungen bei Panne (Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden inkl. Reifenpanne, Falschbetankung, Marderschaden) und Unfall. Kann das Fahrzeug wegen einer Panne (inkl. Reifenpanne und Marderschaden) oder eines Unfalls die Fahrt nicht unmittelbar fortsetzen, erbringt die mobile GARANTIE folgende Leistungen:
- Pannenhilfe
- Abschleppen
- Hilfe bei Unfällen, Bergen
- Ersatzfahrzeug
- Pick-Up-Service zum jeweiligen Vertragspartner (anstelle eines Ersatzfahrzeugs)
- Hotelübernachtung oder Weiterreise bzw. Rückfahrt (anstelle eines Ersatzfahrzeugs)
- Erstattung Transfer zum reparierten Fahrzeug
Ansprüche an der Mobilitätsgarantie sind ausschließlich und direkt bei der 24h Notrufzentrale unter der Rufnummer: +43 1310 365 2 geltend zu machen.
Für Ihr Fahrzeug die richtige Entscheidung
Jahrzehntelange internationale Tätigkeit im Automotivbereich stehen für unsere Erfahrung und unser Know-how. Unsere Produkte passen sich den Bedürfnissen der Kunden an.
Unsere Kompetenz in Sachen Schutz, besonders in Bezug auf schnelle, unbürokratische Schadenabwicklung und -regulierung, sowie unsere Flexibilität in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, sind wichtige Eckpfeiler unserer Tätigkeit.
