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Leistungspaket: Premium-Protection bis 12 oder 36 Monate1
Versichert sind alle mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Bauteile, einschließlich Front-/ Heckscheibenheizung, Spiegelheizung, Scheibenantennen, Zylinderkopfdichtungen und Ventilschaftdichtungen des im Versicherungs-Antrag näher bezeichneten Kraftfahrzeugs bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit gültiger Betriebserlaubnis.
Ebenfalls versichert sind die nachfolgend aufgeführten Teile, soweit ihr Ersatz im Falle eines versicherungspflichtigen Schadens an einem der vorstehend aufgeführten Teile technisch zwingend erforderlich ist: Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche, Rohrleitungen, Kabelstränge, Zündkerzen, Glühkerzen, Halter, Befestigungsteile, Schrauben, Muttern, Schellen, Klemmen und vergleichbare Teile.
Die Höhe der Regulierungsleistungen ist auf 5.000 € inkl. MwSt. pro Schadensfall begrenzt. Eine Auszahlung von veranschlagten Reparaturkosten ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur erfolgt nicht.
Von den für die Behebung des versicherten Schadens angefallenen Lohn- und Materialkosten trägt der Versicherungsnehmer eine erststellige Selbstbeteiligung von 180 € inkl. MwSt. Die darüberhinausgehenden Kosten werden in dem nachfolgend geregelten Umfang ersetzt.
Die für die Behebung eines versicherten Schadens erforderlichen Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitvorgaben des Fahrzeugherstellers zu 100 % ersetzt. Diagnosekosten werden gemäß dem handwerklich üblichen und erforderlichen Aufwand ersetzt.
Die für die Behebung eines versicherten Schadens erforderlichen Materialkosten werden nach den aktuellen unverbindlichen Preisempfehlungen des Fahrzeugherstellers (UPE) und unter Berücksichtigung der Laufleistung des Fahrzeugs bei Reparaturausführung wie folgt ersetzt:
| Lohnkosten | Materialkosten | |
|---|---|---|
| bis 50.000 km | 100 % | 100 % |
| bis 60.000 km | 100 % | 90 % |
| bis 70.000 km | 100 % | 80 % |
| bis 80.000 km | 100 % | 70 % |
| bis 90.000 km | 100 % | 60 % |
| bis 100.000 km | 100 % | 50 % |
| darüber | 100 % | 40 % |
Eine zeitwertgerechte Reparatur bleibt jederzeit vorbehalten.
Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs, besteht kein Reparaturanspruch. Eine Reparatur wird nur bei entsprechender Kostenbeteiligung des Anspruchstellers durchgeführt.
Jahrzehntelange internationale Tätigkeit im Kfz-Garantiesektor stehen für unsere Erfahrung und unser Know-how.
Unsere Produkte passen sich den Bedürfnissen der Kunden an.
Unsere Kompetenz in Sachen Reparaturkostenhilfe, besonders in Bezug auf schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung und -regulierung, wie auch unsere Flexibilität in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, sind wichtige Eckpfeiler unserer Tätigkeit.
