Garantie für Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen

Premium | Komfort

auch für Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridsystem

Für Ihr Fahrzeug
die richtige Entscheidung.

Leistungspakete: Premium- und Komfort-Garantie für Neu-, Jung- und Gebrauchtwagen1

Der Kauf eines Fahrzeugs ist immer auch Vertrauenssache. Ihr Automobilhändler prüft jedes zu verkaufende Auto auf etwaige Mängel.

Premium-Garantie für die ersten 12 Monate

Versichert sind, soweit sich aus den Bedingungen nichts anderes ergibt, alle serienmäßigen elektronischen, serienmäßigen mechanischen, serienmäßigen pneumatischen und serienmäßigen hydraulischen Bauteile, des im Nachweis bezeichneten Pkws mit folgenden Ausnahmen: Verschleiß- und Bauteile, die regelmäßig oder nach Herstellerempfehlung ausgewechselt werden müssen.

Premium-Garantie

für das 1. Jahr

Maximale Laufzeit der Versicherungbis zu 36 Monate ab Wiederzulassung

Baugruppen

  • Motor

  • Schalt- und Automatikgetriebe

  • Achsgetriebe

  • Kraftübertragungswellen

  • Kühlsystem

  • Kraftstoffanlage

  • Lenkung

  • Elektrische Anlage

  • Bremsen

  • Abgasanlage

  • Komfortelektronik

  • Sicherheitssysteme

  • Hybrid-/Elektrosystem

  • Premium Absicherung

Komfort-Garantie

für das 2., & 3. Jahr

Maximale Laufzeit der Versicherungbis zu 36 Monate ab Wiederzulassung

Baugruppen

  • Motor

  • Schalt- und Automatikgetriebe

  • Achs- und Verteilergetriebe

  • Kraftübertragungswellen

  • Kühlsystem

  • Kraftstoffanlage

  • Lenkung

  • Elektrische Anlage

  • Bremsen

  • Abgasanlage

  • Komfortelektrik

  • Sicherheitssysteme

  • Hybrid-/Elektrosystem

  • Premium-absicherung

MotorZylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinder- kopfdichtung, Riemenscheibe in Verbindung mit der elektronischen Zündanlage, Lüfterkupplung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innen- teile, Steuerkette, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Ölfiltergehäuse, Öldruckschalter, Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz.
Schalt- und AutomatikgetriebeGetriebegehäuse und alle beweglichen Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, Nehmer-/Geberzylinder, Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz, Führungs- und Nadellager (in Verbindung mit einer Getriebereparatur), Zwischengetriebe.
AchsgetriebeAchsgetriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile.
AbgasanlageLambda-Sonde (Hosenrohr mit Befestigungs- teilen in Verbindung mit Erneuerung der Lambda-Sonde), NOX-Sensor.
SicherheitssystemeSteuergerät und Sensoren für Air- bag und Gurtstraffer, Airbagschleifring/Kontaktteil.
KraftstoffanlageKraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Einspritzanlage (Ein- spritzventile/Injektoren, Drosselklappeneinheit, AGR/EGR-Ventil, Temperatursensoren, elektronisches Steuergerät, Luftmengen- und Luftmassenmesser, Drosselklappensensor, Leerlaufsteller/- regel- ventil, Differenzdrucksensor, Nockenwellen-/Kurbelwellensensor, Ma- gnet- und Steuerventil, Einspritzpumpe, Ladedruckventil des Abgasturboladers), Vergaser und Abgasturbolader
KraftübertragungswellenKardanwelle, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radn- aben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, elek- tronische Differentialsperre (EDS), Antriebsschlupfregelung (Dreh- zahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, EDS-Ventilblock, Druckspeicher und Ladepumpe)
Lenkungmechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Lenkspindel, Lenkzwischenwelle, Hy- draulikpumpe mit allen Innenteilen
BremsenHauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuum- pumpe, mechanisches ABS und vom elektronischen ABS Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler
Elektrische AnlageLichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage, Anlasser, elekt- rische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler mit Kondensator und Rotor, Zündspule, Zündmodul, Vorglüh- anlage (Vorglührelais/Vorglühsteuergerät) und Klimaanlage (Kom- pressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer)
KühlsystemWasserkühler (Motor), Heizungskühler, Thermostat und Wasser- pumpe (Motor)
Hybrid-/ ElektrosystemElektromotoren, E-Car Box, AC/DC-Inverter, DC/DC-Converter, Elekt- ronik-Box zur Integration des E-Antriebs, Vakuumpumpen und Steuer- module für Bremssysteme mit Ausnahme der Akkus (Batterien), HPC, HASG (Hybrid-Starter), PRA (Power Relay Assembly = Leistungsre- laisbaugruppe), Hochvoltspeichermodule (Antriebs-, Traktions- bzw. Zyklenbatterie) bei Unterschreitung einer Ladekapazität von 80% (Vo- raussetzung), (ausgenommen sind Starterbatterien)
KomfortelektronikScheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungszusatzlüftermotor, Fensterhebermotor (ausgenommen Bruchschäden), Zentralverriegelung (Schalter, Magnetspulen, Sperr- motoren), Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruch- schäden), Schiebedachmotor, Steuergeräte (für Zündung, Motorma- nagement, Wegfahrsperre, Lenkung, Bordcomputer)

Kurzinformation1

1.) Der Verkäufer (Garantiegeber) übernimmt im Rahmen der Garantiebedingungen die technisch erforderlichen Kosten der Reparatur einschließlich der Kosten für die defekten Baugruppenteile. Eine Auszahlung von veranschlagten Reparaturkosten ohne die tatsächliche Durchführung einer Reparatur erfolgt nicht.

2.) Dem Käufer (Garantienehmer) werden Lohnkosten im Rahmen der Garantie nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers für Aus- und Einbau der defekten Baugruppenteile erstattet. Diagnosekosten werden gemäß des handwerklich üblichen und erforderlichen Aufwands ersetzt. Maßgebend für den Ersatz der Materialkosten sind die unverbindlichen Preis-Empfehlungen der Hersteller.

3.) Kosten werden im Rahmen der Garantie, ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppe zum Zeitpunkt der Reparaturdurchführung, nach folgender Staffel ersetzt:

LohnkostenMaterialkosten
bis 50.000 km100 %100 %
bis 60.000 km100 %90 %
bis 70.000 km100 %80 %
bis 80.000 km100 %70 %
bis 90.000 km100 %60 %
bis 100.000 km100 %50 %
darüber100 %40 %

4.) Eine zeitwertgerechte Reparatur bleibt jederzeit vorbehalten.

5.) Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs, besteht kein Reparaturanspruch. Eine Reparatur wird nur bei ent- sprechender Kostenbeteiligung des Käufers (Garantienehmers) durchgeführt.

6.) Die Grenze der Entschädigung ist der Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadenfalls, höchstens jedoch für alle im Rahmen dieses Vertrags regulierten Schäden ein Gesamtbetrag pro Baugruppe bis 5.000,00 Euro, einschließlich Mehrwertsteuer (Regulierungsobergrenze).

Jahrzehntelange internationale Tätigkeit im Kfz-Garantiesektor stehen für unsere Erfahrung und unser Know-how.
Unsere Produkte passen sich den Bedürfnissen der Kunden an.

Unsere Kompetenz in Sachen Garantie, besonders in Bezug auf schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung und -regulierung, wie auch unsere Flexibilität in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden, sind wichtige Eckpfeiler unserer Tätigkeit.

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